Klinisches Ethikkomitee
Inhalt Klinisches Ethikkomitee
Wer hilft mir weiter? Entscheidungshilfen in schwierigen Situationen im Krankenhaus.
Das Ethik-Statut soll helfen, insbesondere in Zeiten von Umbruch und Veränderung, Orientierung und Hilfestellung bei der ethischen Umsetzung unserer Unternehmenswerte zu geben. Dieses Ethik-Statut dient als Ergänzung und Erläuterung des Leitbildes von Sana vor allem für ethische Fragestellungen. Wir achten stets darauf, Patientinnen und Patienten als Menschen zu begreifen und die Prinzipien der Ethik nicht aus den Augen zu verlieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass es eine medizinische Versorgung ohne ethische Überlegungen nicht geben darf. Genau deshalb ist es uns ein großes Anliegen, unseren Patientinnen und Patienten mit dem Sana Ethik-Statut zu erläutern, was wir bei Sana unter Ethik verstehen und woran wir uns orientieren. Richtungsweisend bei unserem Handeln sind die bekannten und etablierten vier medizinethischen Prinzipien von Beauchamp und Childress:
- Selbstbestimmung (respect for autonomy),
- Schadensvermeidung (nonmaleficence),
- Fürsorge (beneficence) und
- Gerechtigkeit (justice).

Wir achten das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen
Wir informieren ausführlich sowie verständlich und klären über sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände auf, damit unsere Patientinnen und Patienten autonome Entscheidungen treffen können. Wir respektieren den Willen unserer Patientinnen und Patienten und ihre Entscheidungen, auch wenn diese Entscheidungen nicht unseren Behandlungsempfehlungen entsprechen. Es ist uns wichtig, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und aktiv zu fördern.
Wir sorgen für unsere Patientinnen und Patienten
Wir sehen uns in der Verantwortung, für das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten zu sorgen. Hierzu gehört auf Wunsch auch, die Familie oder andere nahestehende Menschen einzubeziehen. Unser Handeln soll dem Menschen nicht schaden. Insbesondere stellen wir nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten. Zum Wohle aller entsprechen unsere Behandlungen hohen Qualitätsstandards.
Bei uns werden alle Menschen gleichbehandelt
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung sind für uns Selbstverständlichkeiten. Benachteiligungen in der Versorgung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, des Alters oder der sexuellen Identität sind uns fremd und werden nicht akzeptiert.
Wir schützen um besonderen Maße vulnerable Personengruppen
Wir unterstützen Opfer von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen. Die von uns entwickelten Schutzkonzepte und Maßnahmen setzen wir zur Erkennung und Vermeidung von Gewalt und Missbrauch in unseren Einrichtungen um. Diese umfassen u. a. Regelungen zum Verhalten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und zum sensiblen Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen.
Wir legen die Therapieziele gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten fest
Wenngleich wir jedes einzelne Leben achten, gibt es bei uns „kein Leben um jeden Preis“. Stellen wir fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen angezeigt sind, bedeutet das nicht automatisch, dass diese unreflektiert durchgeführt werden. Wir besprechen die Therapieziele mit unseren Patientinnen und Patienten bzw. ihren Vertreterinnen und Vertretern und zeigen auch alternative Behandlungsmaßnahmen auf.
Wir beachten den Willen unserer Patientinnen und Patienten bis zuletzt
Der von einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten geäußerte Wille ist für uns bindend. Dies gilt auch für den in Patientenverfügungen im Voraus verfügten Willen. Im Falle der Einwilligungsunfähigkeit ermitteln wir gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern, was die Patientin bzw. der Patient für die aktuelle Behandlungssituation will bzw. gewollt hätte. Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens berücksichtigen wir, ggf. unter Einbeziehung Angehöriger, frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen.
Unsere Fürsorge umfasst auch die Behandlung sterbender Menschen und die Betreuung deren Angehöriger. Konzepte zur Sterbe- und Trauerbegleitung werden bei uns gelebt.
Schwerpunkte des KEK
• Ethikberatung und Fallbesprechungen
• Entwicklung von Empfehlungen für patientenorientiertes Handeln
• Organisation von Fortbildungen zu ethischen Fragen
• Weiterentwicklung der ethisch-moralischen Entscheidungskompetenz für Mitarbeitende
Immer wieder kommt es bei der Behandlung kranker Menschen zu schwierigen Entscheidungssituationen.
In diesen Konfliktsituationen unterstützt Sie das KEK, z.B.
• bei Fragen zu Therapiezieländerungen am Lebensende
• Wunsch nach Abschalten lebenserhaltender Geräte (Beatmung, künstliche Ernährung, etc.)
• Unterstützung bei der Ermittlung des individuellen Patientenwillen (Patientenverfügung, Vollmacht, mutmaßlicher Wille)
Mitglieder
Das Klinische Ethikkomitee besteht aus Mitgliedern, die aus verschiedenen Bereichen kommen: Ärztlicher Dienst, Pflegedienst, Therapeutischer Dienst, Seelsorge, Verwaltung und Patientenfürsprecher.
Erster Vorsitzender:
Dr. med. Yorck-Bernhard Kalke, Sektionsleiter Querschnittgelähmtenzentrum
E-Mail: yorck-bernhard.kalke@rku.de
Tel.: (0731) 177 5183
Stellvertretende erste Vorsitzende:
Gabriela Regelmann, Wiss. Mitarbeiterin Pflegedirektion
E-Mail: gabriela.regelmann@rku.de
Zweite Vorsitzende:
Jutta Schnitzler, Klinikseelsorgerin
E-Mail: jutta.schnitzler@rku.de
Weitere Mitglieder:
- Dr. Rebecca Kassubek, Oberärztin Neurologie
- Helene Maucher, Pflegedirektorin
- Margit Friedrich, Logopädin
- Eberhard Nill, Physiotherapeut
- Hans-Peter Thomas, Patientenfürsprecher
- Daniela Jäkle, Klinikseelsorgerin
Kontakt
E-Mail: klinisches.ethikkomitee@rku.de